Nachdem einer meiner Kunden letztens Besuch von einem Vertreter der GEZ erhielt möchte ich heute ein paar Informationen zum Thema GEZ und Rundfunkgebühr schreiben.
Die Abkürzung GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland. Die GEZ ist ein Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und für die Verwaltung und den Gebühreneinzug der Rundfunkgebühr verantwortlich. Die Rundfunkgebühr wird für den Betrieb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
Was Sie wissen sollten: Die Rundfunkgebühr muss jeder abführen, der ein „zum Rundfunkempfang bereites Gerät vorhält“. Es spielt also keine Rolle ob Sie das Radio oder den Fernseher in Ihrer Praxis nutzen oder nicht. Wenn Sie ein Gerät besitzen, oder eins in Ihren Praxisräumen lagern mit dem man Radio oder Fernsehen empfangen könnte genügt das um gebührenpflichtig zu sein. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind nur Personen und Organisationen die von der Gebührenpflicht befreit sind.
Ich habe kein TV oder Radio in meiner Praxis: Auch wenn Sie scheinbar kein Fernsehgerät oder Radio in Ihrer Praxis aufbewahren kann es sein das Sie gebührenpflichtig sind. Folgende weitere Möglichkeiten gibt es:
- Sie besitzen ein modernes Handy welches ein Radio integriert hat (fast Standard) oder per UMTS oder W-lan eine Verbindung zum Internet herstellen kann.
- 2. Sie verfügen über einen Computer der an das Internet angeschlossen ist oder über W-lan oder UMTS in das Internet verbunden werden kann. Die GEZ spricht hier von einem neuartige Rundfunkempfangsgeräte und berechnet (soweit noch keine anderen Geräte angemeldet sind) 5,76 Euro im Monat (Stand April 2009).
- Achtung! Sie fahren mit dem Auto zu ihrer Praxis. Die GEZ geht in diesem Fall davon aus, dass Sie ihr vielleicht bereits privat angemeldetes Autoradio nicht ausschließlich privat sondern auch gewerblich nutzen.
- Auf dem vor Ihrer Praxis montierten „Werbeschild“ findet sich Ihre E-Mail- und Internetadresse. Die GEZ kann davon ausgehen das Sie zum abrufen Ihrer gewerblichen E-Mails einen internetfähigen PC nutzen (Beispiel aus der Praxis).
Wie Sie sehen scheint es kaum einen Fall zu geben in dem man nicht gebührenpflichtig ist.
Zum Schluss noch etwas zum Thema GEZ Mitarbeiter: GEZ Vertreter im Außendienst arbeiten selbstständig und auf Provisionsbasis (laut Wikipedia). Sie verfügen über keine hoheitlichen Befugnisse.
